Bewerbungsfristen
Wintersemester
Sommersemester
Fällt das Ende der o.g. Fristen auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages. Unterlagen, die bis zur Bewerbungsfrist nicht komplett vorliegen, können leider nicht bearbeitet werden.
Für BewerberInnen ohne Hochschulreife (Realschulabschluss und Berufsausbildung §27 (4) HSG/LSA) ist die Bewerbungsfrist 30.04 eines Jahres zu beachten.