Internationale StudienbewerberInnen
Internationale StudienbewerberInnen, die zum Studium in Deutschland direkt zugelassen werden, müssen die DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) beziehungsweise die FSP (Feststellungsprüfung) nachweisen.
Das Landesstudienkolleg der Hochschule Anhalt bietet verschiedene Kurse für die FSP sowie einsemestrige DSH-Kurse an. Die DSH kann auch extern abgelegt werden.
Internationale StudienbewerberInnen, die eine Zulassung in einem MINT-Studiengang an der Hochschule Anhalt haben, können im Rahmen des Orientierungsstudiums MINT eine Orientierungsphase dem eigentlichen Studium vorschalten. Nach dem Übergang in einen Bachelorstudiengang an der Hochschule Anhalt bleibt die Möglichkeit bestehen, den Studiengang einmal zu wechseln.