BaföG & Wohnen
1. BaföG
Das OrientierungsstudiumMINT ist Bafög-fähig, wenn du BaföG-berechtigt bist. Es sind auch nach dem Orientierungsstudium noch zwei Studiengangswechsel möglich, bei denen die BaföG-Fähigkeit bestehen bleibt. Wenn du an der Hochschule Anhalt weiterstudierst, gehst du einfach unmittelbar nach dem Orientierungsstudium zum BaföG-Amt und teilst formlos mit, in welchen Studiengang du dich immatrikulieren lässt, auch wenn es bei der zu Studienbeginn angegebenen „ersten Wahl“ bleibt. Anschließend sind noch zwei Wechsel möglich, die du dem BaföG-Amt schriftlich mitteilst. Vollziehst du einen Studiengangswechsel erst ab bzw. nach dem 4. Fachsemester, musst du zusätzlich schriftlich einen besonderen Grund angeben, der den Studiengangswechsel rechtfertigt. Also: Direkt nach dem Orientierungsstudium nur kurz beim BaföG-Amt melden, weitere Wechsel dann aber schriftlich melden.
Vorgaben für Leistungsnachweise
Für das BaföG-Amt musst du erstmalig nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsnachweis einreichen. Dazu gibt es ein Formblatt bei der Abteilung für Studentische Angelegenheiten. Nach 4 Semestern musst du 65-70 Leistungspunkte nachweisen. Das heißt, du solltest im Orientierungsstudium pro Semester ca. 15 Leistungspunkte sammeln.
2. Wohnheimplätze
Alle Fragen zur Ausbildungsförderung (BaföG) und zu Wohnheimplätzen können an folgende Anschrift gerichtet werden: